Energieausweis

Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Wohngebäude (Quelle: dena/BMVBS)

Ein großer Teil des Energiebedarfs in Deutschland entfällt auf das Heizen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden. Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat die Europäische Union 2003 die Richtlinie zur "Gesamteffizienz von Gebäuden" erlassen, deren Hauptbestandteil die Einführung von Energieausweisen ist.

Der Energieausweis soll Mietern und Käufern von Immobilien verlässliche Informationen über den Energiebedarf des Gebäudes liefern und stellt zudem für Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren möchten, eine erste Beratungsgrundlage dar.

Neben allgemeinen Angaben zum Gebäude enthält der Energieausweis als Hauptbestandteil den Energieverbrauch des Gebäudes, der auf einer Farbskala dargestellt wird und so das Gebäude mit anderen vergleicht. Zusätzlich werden vom Ausweisersteller Modernisierungsempfehlungen gemacht, soweit dies möglich ist. Die nebenstehenden Beispiele zeigen jeweils die ersten beiden Seiten bedarfsorientierter Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweis für Nichtwohn- gebäude (Quelle: dena/BMVBS)
Aushangmuster für Nichtwohngebäude
Aushangmuster für Nichtwohn- gebäude (Quelle: dena/BMVBS)

Die Energieeinsparverordnung lässt dem Gebäudeeigentümer in einigen Fällen die Wahl, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erstellt wird.

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer theoretischen Analyse des Gebäudes. Der Ersteller berechnet anhand von Zeichnungen und ggf. einem Aufmaß vor Ort den Energiebedarf des Gebäudes unter Standardnutzungsbedingungen. Berücksichtigt wird die Qualität der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und der Energieträger (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom, Fernwärme).
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt dagegen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre an. Als Grundlage dienen die tatsächlichen Abrechnungen des Energieversorgers.

Nach den Anforderungen der EnEV 2009 ist bei der Errichtung neuer Gebäude (für Wohn- und Nichtwohngebäude) in Zukunft immer ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Für Bestandsgebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, besteht noch die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Wir empfehlen für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis, da sich nur so ein vom Nutzerverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt!

Termine

Während für Neubauten in Deutschland ein Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht ist, wird er seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) auch für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt:

Die Ausweispflicht für Wohngebäude greift immer dann, wenn das Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet werden soll. Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind, benötigen seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis; jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009.
Für Nichtwohngebäude besteht seit dem 1. Juli 2009 eine Ausweispflicht. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis zudem gut sichtbar ausgehängt werden.

Unser Angebot

Als zugelassener Aussteller für Energieausweise bieten wir die Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach Energieeinsparverordnung 2009 / DIN 18599 an. Um ein nutzerunabhängiges Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Ausstellung von Bedarfsausweisen.

Neben den Energieausweisen für Bestandsgebäude erstellen wir auch Berechnungen nach Energieeinsparverordnung für Neubauten und insbesondere für Passivhäuser (Neubau und Sanierung) nach dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP 2007).

Für Anfragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.