Energieausweis
Wohn- und Nichtwohngebäude
Ein großer Teil des Energiebedarfs in Deutschland entfällt auf das Heizen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden. Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat die Europäische Union 2003 die Richtlinie zur "Gesamteffizienz von Gebäuden" erlassen, deren Hauptbestandteil die Einführung von Energieausweisen ist. |
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Die Energieeinsparverordnung lässt dem Gebäudeeigentümer in einigen Fällen die Wahl, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erstellt wird. |
Termine
Während für Neubauten in Deutschland ein Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht ist, wird er seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) auch für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt:
Die Ausweispflicht für Wohngebäude greift immer dann, wenn das Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet werden soll. Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind, benötigen seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis; jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009.
Für Nichtwohngebäude besteht seit dem 1. Juli 2009 eine Ausweispflicht. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis zudem gut sichtbar ausgehängt werden.
Unser Angebot
Als zugelassener Aussteller für Energieausweise bieten wir die Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach Energieeinsparverordnung 2009 / DIN 18599 an. Um ein nutzerunabhängiges Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Ausstellung von Bedarfsausweisen.
Neben den Energieausweisen für Bestandsgebäude erstellen wir auch Berechnungen nach Energieeinsparverordnung für Neubauten und insbesondere für Passivhäuser (Neubau und Sanierung) nach dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP 2007).
Für Anfragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.








