Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
Bevor die geplante Photovoltaikanlage montiert und in Betrieb genommen wird, muss sie (vom Anlagenbetreiber) der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Geschieht dies nicht, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. (Diese Regelung gilt nur für Anlagen, die ab dem 01. Januar 2009 an das Stromnetz angeschlossen werden.) Die darauf folgende Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber erfolgt durch das zuständige Installationsunternehmen.
Anschließend werden die elektrischen Bauteile (Generatoranschlusskasten, Wechselrichter und Stromzähler) montiert und angeschlossen. Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz vervollständigt die Arbeiten an der Photovoltaikanlage.
Die fertige Anlage wird gemeinsam mit dem späteren Betreiber abgenommen. Zudem erhält dieser eine Einweisung in die Bedienung der PV-Anlage.
Mit der Unterschrift des Abnahmeprotokolls wird die Photovoltaikanlage an den Betreiber übergeben.







