Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind abhängig von der Größe und der gewünschten Leistung und liegen derzeit zwischen 1.900 und 2.400 Euro (netto) pro installiertem kW, wobei der Preis am meisten durch die Wahl der Solarmodule beeinflusst wird. Die Kosten für die Planung, das Installationsmaterial, die Montage selbst sowie für den Wechselrichter sind in diesem Preis bereits enthalten.
Die Möglichkeiten der Finanzierung von Photovoltaikanlagen sind vielfältig. Stehen dem zukünftigen Anlagenbetreiber nicht genügend Eigenmittel zur Verfügung, muss die PV-Anlage teilweise oder sogar vollständig fremdfinanziert werden. Verschiedene Banken bieten Sonderdarlehen mit speziellen Konditionen für Photovoltaikanlagen an, wie z.B. ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren der KfW.
Die Art der Finanzierung hängt beispielsweise davon ab, ob der Kunde seine Photovoltaikanlage über 20 Jahre finanzieren oder schnellstmöglich abbezahlen möchte. Mit den festgelegten Konditionen der Finanzierung erfolgt dann die Wirtschaftlichkeitsberechnung (siehe unten).
Einen wesentlichen Teil der Finanzierung macht die staatliche Förderung im Rahmen des EEG aus:
Gesetzlich garantierte Einspeisevergütung durch das EEG
Zweck des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung (bis 2020 mindestens 30 %).
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den gesamten mithilfe erneuerbarer Energien erzeugten Strom abzunehmen, zu übertragen, zu verteilen und zu vergüten. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich dabei nach der Größe der Anlage und wird für 20 Kalenderjahre plus dem Inbetriebnahmejahr festgelegt, d.h. dem Anlagenbetreiber ist eine Vergütung des von seiner PV-Anlage erzeugten Stromes über diesen Zeitraum garantiert.
Seit 2009 wird nach EEG auch die Selbstnutzung des Stroms vergütet, solange die Anlage eine Leistung von 500 kW nicht übersteigt. In diesem Fall werden nur noch die Überschüsse des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist.
EEG-Vergütungssätze (in Ct./kWh) von Photovoltaikanlagen ab Januar 2012 (Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft):*
Anlagen auf Freiflächen: | 17,94 |
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Anlagen auf Konversionsflächen: | 18,76 |
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Anlagen an oder auf Gebäuden: |
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bis 30 kW | 24,43 |
30 - 100 kW | 23,23 |
100 - 1000 kW | 21,98 |
ab 1.000 kW | 18,33 |
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Eigenverbrauch des produzierten Stroms bis 30 kW | |
bis 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 08,05 |
ab 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 12,43 |
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Eigenverbrauch des produzierten Stroms bis 100 kW | |
bis 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 06,85 |
ab 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 11,23 |
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Eigenverbrauch des produzierten Stroms bis 500 kW | |
bis 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 05,60 |
ab 30% Anteil des selbst verbrauchten Stroms | 09,98 |
* Alle Angaben ohne Gewähr
Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage
Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist dann wirtschaftlich, wenn die Erlöse aus der Einspeisevergütung die Kosten für Bau, Finanzierung und Betrieb der Anlage übersteigen. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei in der Regel die Zeit, in der die Einspeisevergütung garantiert ist, also 20 Jahre. Werden jedoch nur die Erlöse und Kosten gegenübergestellt („statische Betrachtung“), erhält man lediglich eine grobe Schätzung der Wirtschaftlichkeit.
Für eine genauere Prognose sollten sämtliche Zahlungsströme, die während der gesamten Nutzungsdauer auftreten, berücksichtigt werden, also auch die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Eigen- und Fremdkapital). Denn besonders die Kapitalkosten haben einen erheblichen Einfluss auf die Amortisationsdauer. Bei der „dynamischen Wirtschaftlich-keitsbetrachtung“ werden also neben der Anlagengröße, der Einspeisevergütung, den Investitionskosten und den erwarteten Jahreserträgen auch die Finanzierungskosten berücksichtigt. Hinzu kommen des Weiteren Rücklagen für einen Austausch des Wechselrichters (nach etwa 10 Jahren), die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einfließen sollten.





