Gesetze und Verordnungen zum Klimaschutz
Um Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr Energie einzusparen, hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Gesetzen und Beschlüssen verabschiedet. Wer einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, erhält zudem Unterstützung in Form von staatlichen Fördermitteln.
EEWärmeG und EnEG 2009
Seit dem 01. Januar 2009 gilt bundesweit das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich". Es legt fest, dass Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, ab dem 01. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen müssen.
Beschlüsse zum Konjunkturpaket II
Am 13.01.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss auf die Einzelheiten des Konjunkturpakets II. Wichtiger Teil ist ein öffentliches Investitionsprogramm von 17,3 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Verkehrswegen.
Bundesregierung beschließt 2. Klimaschutzpaket
Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 das zweite Klimaschutzpaket beschlossen. Zusammen mit dem ersten Klimaschutzpaket und weiteren Maßnahmen soll es bis 2020 den CO2-Ausstoß in Deutschland um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduzieren.
Neue Bestimmungen zum Passivhausstandard
Das Europäische Parlament hat im "Aktionsplan Energieeffizienz" verbindliche Bestimmungen gefordert, die vorsehen, dass alle Neubauten, die geheizt oder gekühlt werden müssen, ab 2011 nach Normen für Passivhäuser oder Nichtwohngebäude gebaut werden müssen.









